- Leistungsbeschreibung
Schwerbehinderte Menschen können unter bestimmten Voraussetzungen einen Parkausweis beantragen. Der Parkausweis erlaubt das Parken an Stellen, an denen dies üblicherweise nicht erlaubt ist.
Berechtigte können die Parkerleichterungen auch nutzen, wenn Sie Beifahrerin oder Beifahrer sind. Eine eigene Fahrerlaubnis ist nicht erforderlich.
Als Nachweis gilt der Parkausweis zusammen mit der schriftlichen Ausnahmegenehmigung.
Es gibt zwei Varianten des Parkausweises.
Blauer Parkausweis:- gilt europaweit
- berechtigt zum Parken auf Parkplätzen mit Rollstuhlsymbol
Oranger Parkausweis:
- gilt bundesweit
Beide Parkausweise berechtigen zum Parken an folgenden Stellen:
- in eingeschränktem Halteverbot bis zu 3 Stunden; Antragstellerinnen und Antragstellern kann für bestimmte Haltverbotsstrecken eine längere Parkzeit genehmigt werden. Die Ankunftszeit muss sich aus der Einstellung auf einer Parkscheibe ergeben
- unter bestimmten Voraussetzungen in verkehrsberuhigten Bereichen
- auf Parkplätzen für Bewohnerinnen und Bewohnern bis zu 3 Stunden
- während der Ladezeit in Fußgängerzonen, in denen das Be- und Entladen für bestimmte Zeiten freigegeben ist
- an Parkuhren und bei Parkscheinautomaten ohne Gebühr und zeitliche Begrenzung
- im Bereich eines Zonenhalteverbots auch außerhalb der zugelassenen Parkdauer
- über die zugelassene Zeit hinaus an Stellen, an denen die Parkzeit begrenzt ist
Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Bitburger LandSofern Sie schwerbehindert sind und in Ihrem Schwerbehindertenausweis das Merkmal aG oder Bl (außergewöhnliche Gehbinderung / Blindheit) enthalten ist, können Sie bei der Straßenverkehrsbehörde der Verbandsgemeinde Bitburg-Land eine Ausnahmegenehmigung beantragen (formlos), mit der Sie beim Parken und Halten folgende Erleichterungen in Anspruch nehmen können:
- Parken im eingeschränkten Halteverbot bis zu drei Stunden (die Ankunftszeit muss auf einer Parkscheibe angezeigt werden)
- Parken im Zonenhalteverbot über die zugelassene Parkdauer hinaus
- Parken an Parkuhren und Parkscheinautomaten gebührenfrei und zeitlich unbegrenzt
- Parken auf Anwohnerparkplätzen bis zu drei Stunden
- Parken in Fußgängerzonen während der Ladezeiten
Bitte bringen Sie bei der Beantragung in allen Fällen Ihren Schwerbehindertenausweis und Ihren Personalausweis/Reisepass mit. Die Erteilung der Ausnahmegenehmigung ist gebührenfrei.
- Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Kosten an.
- Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Frist.
- Rechtsgrundlage
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Parkausweis für schwerbehinderte Menschen beantragen
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