Lernmittelfreiheit

Kreis Eifelkreis Bitburg-Prüm
Leistungsbeschreibung

Eine Teilnahme an der Lernmittelfreiheit/Schulbuchausleihe ist in Rheinland-Pfalz für alle Schülerinnen und Schüler sämtlicher Klassen- und Jahrgangsstufen der allgemeinbildenden Schulen, der Wahlschulbildungsgänge in Vollzeitform an den berufsbildenden Schulen sowie den Kollegs möglich.

Das System der Schulbuchausleihe in Rheinland-Pfalz untergliedert sich in die Ausleihe gegen Gebühr und die Lernmittelfreiheit. Im Rahmen der Lernmittelfreiheit erhalten Eltern oder volljährige Schülerinnen und Schüler mit geringem Einkommen Schulbücher und ergänzende Druckschriften wie zum Beispiel Arbeits- und Übungshefte kostenlos.

Teaser

Ihr Einkommen ist zu gering, um die Kosten für Schulbücher Ihres Kindes zu tragen? Dann können Sie Lernmittelfreiheit beantragen.

Verfahrensablauf
Spezielle Hinweise für - Kreis Eifelkreis Bitburg-Prüm

In den Schulen, die in Trägerschaft des Eifelkreises Bitburg-Prüm sind, werden aktuell die Anträge auf Lernmittelfreiheit (unentgeltliche Schulbuchausleihe) für das Schuljahr 2024/2025 sowie entsprechende Merkblätter zur fristgerechten Antragsstellung an alle Schülerinnen und Schüler ausgegeben. Die Lernmittelfreiheit muss für jedes Schuljahr neu beantragt werden. Beachtet werden muss:
Die Antragsfrist für das Schuljahr 2024/2025 endet am 15. März 2024.

Besteht noch Unklarheit darüber, welche Schule oder Klasse die Schülerin oder der Schüler im neuen Schuljahr besuchen wird (gilt auch für Wiederholer), muss trotzdem bereits jetzt ein Antrag gestellt werden. Sollte die Schülerin oder der Schüler nach Antragsstellung eine andere Schule innerhalb von Rheinland-Pfalz besuchen, wird die Entscheidung über den Antrag für die neue Schule automatisch übernommen.
Zu spät eingereichte Anträge können generell nicht mehr berücksichtigt werden.

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich bitte mit allen Fragen, die Sie im Zusammenhang mit der Lernmittelfreiheit haben, an den zuständigen Schulträger (i. d. R. Verbandsgemeinde-, Stadt-, Kreisverwaltung oder privater Schulträger). Wer dies im Einzelfall ist, erfahren Sie im Schulsekretariat.

Voraussetzungen

Eltern bzw. volljährige Schülerinnen und Schüler, deren Einkommen die in § 3 der Landesverordnung über die Lernmittelfreiheit und die entgeltliche Ausleihe von Lernmitteln gesetzlich festgelegten Einkommensgrenzen nicht überschreitet, erhalten auf Antrag Schulbücher und ergänzende Druckschriften (z.B. Arbeitshefte) kostenfrei.

Schülerinnen und Schüler der Förderschulen und des Berufsvorbereitungsjahres nehmen ebenfalls an der kostenfreien Lernmittelausleihe teil, unabhängig vom Einkommen ihrer Eltern.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Erforderlich ist ein schriftlicher Antrag auf Gewährung von Lernmittelfreiheit, der an den für Ihre Schule zuständigen Schulträger zu richten ist.

Die schriftliche Antragstellung entfällt für die Schülerinnen und Schüler der Förderschulen und dem Berufsvorbereitungsjahr.

Welche Gebühren fallen an?

Bei der unentgeltlichen Ausleihe (Lernmittelfreiheit) fallen (auch an Förderschulen und im Berufsvorbereitungsjahr) keine Gebühren für die Ausleihe von Lernmitteln an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Abgabefrist für das Antragsformular zur Beantragung von Lernmittelfreiheit ist jeweils der 15. März für das folgende Schuljahr. Verspätet eingegangene Anträge dürfen in begründeten Fällen durch den Schulträger angenommen und bearbeitet werden.

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