- Leistungsbeschreibung
Die Kinder-Tagesförderung beinhaltet die Betreuung und Förderung Ihres Kindes in einer Kinder-Tageseinrichtung (Krippe, Kindergarten, Hort) oder einer Kinder-Tagespflegestelle.
Die Einrichtungen der Kinder-Tagesförderung haben folgende Aufgaben:- Sie fördern die Entwicklung des Kindes zu einer selbstbestimmten, eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit.
- Sie unterstützen und ergänzen die Erziehung und Bildung in der Familie.
- Sie helfen den Eltern dabei, Erwerbstätigkeit, Kindererziehung und familiäre Pflege besser miteinander vereinbaren zu können.
Der Förderungsauftrag umfasst Erziehung, Bildung und Betreuung des Kindes. Er bezieht sich auf die soziale, emotionale, körperliche und geistige Entwicklung des Kindes. Er schließt die Vermittlung orientierender Werte und Regeln ein.
Die Förderung soll sich an den folgenden Eigenschaften der Kinder orientieren:
- Alter
- Entwicklungsstand
- sprachlichen und sonstige Fähigkeiten
- Lebenssituation
- Interessen und Bedürfnisse
- ethnische Herkunft
Die Vermittlung eines Betreuungsplatzes in eine Einrichtung der Kinder-Tagesförderung findet in Kooperation mit dem jeweils zuständigen örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe statt.
Der Umfang der Betreuung ist unterschiedlich von Bundesland zu Bundesland.
Spezielle Hinweise für Kreis Eifelkreis Bitburg-Prüm - Welche Gebühren fallen an?Spezielle Hinweise für Kreis Eifelkreis Bitburg-Prüm
Hinweis zum Festsetzungszeitraum:
Die Beitragspflicht beginnt stets am 1. des Aufnahmemonats, in dem das Kind in der Einrichtung aufgenommen wird. D. h. es wird ein voller Monatsbeitrag erhoben, unabhängig vom individuellen Zeitpunkt der Eingewöhnung.
Das Kind ist ab dem Monat der Vollendung des 2. Lebensjahres beitragsfrei.Ergänzender Hinweis:
Eine anteilige Erstattung des Monatsbeitrages bei Angebotsreduzierung, personalbedingter Schließung, wegen längerer Erkrankung des Kindes oder auf Grund von Ferien ist nicht möglich. Der Elternbeitrag wird rechtlich nicht als direkte Bezahlung einer Betreuungsleistung gewertet. Vielmehr handelt es sich um einen anteiligen Beitrag zur Deckung der Jahresbetriebskosten, nach § 90 Abs. 1 Nr. 3 SGB VIII in Verbindung mit § 21 des Kindertagesstättengesetzes Rheinland-Pfalz (KiTaG).- Infoblatt für Elternbeitrag KiTa ab 01.01.2026
- Sozialfond Merkblatt für Eltern für 2026
- Kostenbeitragstabelle Kita 1 Elternteil ab 01.01.2026
- Kostenbeitragstabelle Kita 1 Elternteil ab 01.01.2027
- Kostenbeitragstabelle Kita 2 Elternteile ab 01.01.2026
- Kostenbeitragstabelle Kita 2 Elternteile ab 01.01.2027
- Welche Fristen muss ich beachten?Spezielle Hinweise für Kreis Eifelkreis Bitburg-Prüm
Der Antrag ist einen Monat vor Inanspruchnahme des Kindergartenplatzes zu stellen.
- Rechtsgrundlage
Es gibt rechtliche Regelungen im Land im „Landesgesetz über die Erziehung, Bildung und Betreuung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege“ (kurz: KiTaG ) und im Bundesrecht, dort im Sozialgesetzbuch, 8. Buch , §§ 22 bis 24 und § 90.
- KiTaG abrufbar u.a. hier: https://www.landesrecht.rlp.de/bsrp/document/jlr-KTagStGRP2019pP14 und hier in der „Kita-Broschüre“ des Landes: https://kita.rlp.de/fileadmin/kita/KiTa_in_RLP/KiTaG/Dokumente/230918_KITA-Gesetz.pdf .
- Das 8. Buch des Sozialgesetzbuches finden Sie hier: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/BJNR111630990.html#BJNR111630990BJNG000506140
- Anträge / Formulare
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