- Leistungsbeschreibung
Führerscheine sind nicht unbegrenzt gültig. Ihr Führerschein verliert seine Gültigkeit abhängig davon, wann er ausgestellt wurde,
Wenn Ihr Kartenführerschein nach dem 19.01.2013 ausgestellt wurde:
- Der Führerschein ist 15 Jahre lang gültig.
Wenn Sie einen rosafarbenen EU-Führerschein haben, der zwischen dem 01.01.1999 und dem 18.01.2013 ausgestellt wurde:
- Ausstellungsjahr 1999 bis 2001, gültig bis 19.01.2026
- Ausstellungsjahr 2002 bis 2004, gültig bis 19.01.2027
- Ausstellungsjahr 2005 bis 2007, gültig bis 19.01.2028
- Ausstellungsjahr 2008, gültig bis 19.01.2029
- Ausstellungsjahr 2009, gültig bis 19.01.2030
- Ausstellungsjahr 2010, gültig bis 19.01.2031
- Ausstellungsjahr 2011, gültig bis 19.01.2032
- Ausstellungsjahr 2012 bis 18.01.2013, gültig bis 19.01.2033
- Wenn Sie vor 1953 geboren wurden, müssen Sie den Führerschein bis zum 19.01.2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr.
Wenn Ihr Führerschein vor dem 01.01.1999 ausgestellt wurde, ist er nicht mehr gültig. Nur wenn Sie vor 1953 geboren wurden, ist der Führerschein bis zum 19.01.2033 gültig.
Die Befristung betrifft nur das Führerscheindokument, nicht die zugrundeliegende Fahrerlaubnis.
Läuft die Gültigkeit Ihres Führerscheins ab beziehungsweise ist die Gültigkeit abgelaufen, müssen Sie einen neuen Führerschein beantragen. Andernfalls dürfen Sie nicht mehr mit Ihrem Fahrzeug am Straßenverkehr teilnehmen.
Wenn Sie zum Beispiel aus Altersgründen nicht mehr fahren wollen, beantragen Sie einfach keinen neuen Führerschein.
Spezielle Hinweise für Kreis Eifelkreis Bitburg-PrümIn der Außenstelle Prüm erfolgt eine Antragsannahme.
Bitte wenden Sie sich bei Rückfragen zu rechtlichen Fragen und Fragen zur Bearbeitung an die Führerscheinstelle in Bitburg unter:
E-Mail: fuehrerscheinstelle@bitburg-pruem.de
Telefon: 06561/15-1212
- VerfahrensablaufSpezielle Hinweise für Kreis Eifelkreis Bitburg-Prüm
Nach Prüfung der Unterlagen wird Ihr neuer EU-Führerschein durch die Führerscheinstelle bestellt. Nachdem Ihr neuer Führerschein durch die Bundesdruckerei der Verwaltung zugesendet wurde, informieren wir Sie und Sie können diesen mittels Terminvereinbarung abholen kommen.
Wenn Sie bei der Antragsstellung den Direktversand auswählen, bekommen Sie den Führerschein auf direktem Wege von der Bundesdruckerei nach Fertigstellung an die Wohnadresse zugeschickt. Dies dauert ca. 10 Tage nach Bestellung durch die Führerscheinstelle. Dadurch sparen Sie sich einen weiteren Weg auf die Verwaltung, bei der wir Ihren alten Führerschein einbehalten und Ihnen den neuen Führerschein aushändigen.
(Die Möglichkeit des Direktversands besteht bei Antragsstellung bei der Außenstelle in Prüm nicht.)
- Welche Unterlagen werden benötigt?Spezielle Hinweise für Kreis Eifelkreis Bitburg-Prüm
- gültiger Personalausweis (Alternativ: Reisepass mit Meldebescheinigung)
- biometrisches Foto
- gegebenenfalls Auszug aus dem örtlichen Fahrerlaubnisregister der Fahrerlaubnisbehörde, die Ihren Führerschein ausgestellt hat
- Die sogenannte "Karteikartenabschrift" ist überhaupt nur dann erforderlich, wenn Ihr alter Führerschein nicht im Zuständigkeitsbereich der nunmehr zuständigen Stelle ausgestellt wurde und wenn er keine Angaben dazu enthält, wann Ihnen welche Fahrerlaubnis erteilt worden ist.
- Beim Umtausch wegen der Verlängerung einer Lkw-Fahrberechtigung der alten Klassen 2 und 3 (besondere Zugkombinationen bis 18.500 kg) zusätzlich:
- Bescheinigung über eine allgemeinärztliche Untersuchung (bei Antragstellung nicht älter als 1 Jahr)
- Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung des Sehvermögens oder gegebenenfalls ein Zeugnis des Augenarztes (bei Antragstellung nicht älter als 2 Jahre)
- mit Ablauf des 50. Lebensjahres verfällt die Klasse 2 (heute C/CE) und die in der Klasse 3 enthaltene CE79 (7,5 T mit Hänger für insgesamt 18 Tonnen)
- Nach Ablauf nach dem 50. Lebensjahr können diese Klassen ggf. nur nach Prüfung des Einzelfalles verlängert werden (diese Verlängerung ist spätestens mit Ablauf des 60. Lebensjahres prüfungsfrei möglich, soweit bisher keine Verlängerung erfolgte.
- Welche Fristen muss ich beachten?
Sie müssen Ihren Führerschein rechtzeitig vor Ablauf der Gültigkeit verlängern lassen. Ist Ihr Führerschein abgelaufen, dürfen Sie damit nicht mehr fahren, bis Sie wieder einen gültigen Führerschein haben.
- Rechtsgrundlage
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Abgelaufenen Führerschein neu ausstellen lassen
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