- Leistungsbeschreibung
Wenn Sie aus einem Drittstaat kommen und geduldet sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Aufenthaltserlaubnis erhalten.
Hierfür haben Sie entweder
- eine qualifizierte Berufsausbildung in Deutschland
- in einem staatlich anerkannten oder vergleichbar geregelten Ausbildungsberuf abgeschlossen oder
- mit einer staatlich anerkannten Ausbildung für eine Pflegehilfstätigkeit abgeschlossen oder
- ein Hochschulstudium in Deutschland abgeschlossen oder
- mit einem anerkannten ausländischen oder einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbaren ausländischen Hochschulabschluss 2 Jahre ununterbrochen in Deutschland in einem dem Abschluss angemessenen Beruf gearbeitet oder
- mit einer im Ausland erworbenen qualifizierten Berufsausbildung 3 Jahre ununterbrochen in Deutschland in einem entsprechenden Beruf gearbeitet.
Kurze Unterbrechungen der Arbeit von höchstens 3 Monaten sind möglich.
Sie erhalten die Aufenthaltserlaubnis, wenn Sie
- ein konkretes Arbeitsplatzangebot oder einen Vertrag haben und
- die Bundesagentur für Arbeit Ihrer Berufstätigkeit zugestimmt hat.
Die Aufenthaltserlaubnis kann widerrufen werden, wenn nicht mehr alle Voraussetzungen erfüllt sind.
- eine qualifizierte Berufsausbildung in Deutschland
- Voraussetzungen
Weitere Voraussetzungen:
- Ihre Identität und Staatsangehörigkeit sind geklärt.
- Sie erfüllen die Passpflicht.
- Sie haben ausreichend Wohnraum für sich und Ihre Familie.
- Sie können Ihren Lebensunterhalt und Ihre Krankenversicherungsschutz selbst bezahlen.
- Es liegt kein Ausweisungsgrund gegen Sie vor.
- Sie haben behördliche Maßnahmen zur Aufenthaltsbeendigung nicht vorsätzlich hinausgezögert oder behindert.
- Sie gehören keiner extremistischen oder terroristischen Organisation an oder unterstützen diese.
- Sie wurden nicht wegen einer im Bundesgebiet begangenen schwerwiegenden Straftat verurteilt.
- Sie verfügen über ausreichende Deutschkenntnisse (mindestens B1).
- Welche Gebühren fallen an?Spezielle Hinweise für - Kreis Eifelkreis Bitburg-Prüm
- 100 Euro bei einer Geltungsdauer bis zu einem Jahr
- 100 Euro bei einer Geltungsdauer von mehr als einem Jahr
- 96 Euro bei Verlängerung einer bestehenden Aufenthaltserlaubnis - weiterer Aufenthalt bis zu 3 Monaten
- 93 Euro bei Verlängerung einer bestehenden Aufenthaltserlaubnis - weiterer Aufenthalt über 3 Monate
- Rechtsgrundlage
Die Suche ergab keine Treffer
- Themen/Leistungen{{ sa2search.resultSets['bwc:entry'].result.totalCount }}
- Online-Verfahren{{ sa2search.resultSets['bwc:procedure'].result.totalCount }}
- EU-DLR{{ sa2search.resultSets['bwc:service'].result.totalCount }}
- Formulare{{ sa2search.resultSets['bwc:form'].result.totalCount }}
- Organisationseinheiten{{ sa2search.resultSets['bwc:department'].result.totalCount }}
- Mitarbeitende{{ sa2search.resultSets['bwc:employee'].result.totalCount }}
- «
- 1
- …
- {{ page }}
- …
- {{ sa2search.resultSets['bwc:entry'].pages }}
- »
- {{ sa2search.resultSets['bwc:entry'].result.totalCount }} Treffer
- «
- 1
- …
- {{ page }}
- …
- {{ sa2search.resultSets['bwc:procedure'].pages }}
- »
- {{ sa2search.resultSets['bwc:procedure'].result.totalCount }} Treffer
- «
- 1
- …
- {{ page }}
- …
- {{ sa2search.resultSets['bwc:service'].pages }}
- »
- {{ sa2search.resultSets['bwc:service'].result.totalCount }} Treffer
- «
- 1
- …
- {{ page }}
- …
- {{ sa2search.resultSets['bwc:form'].pages }}
- »
- {{ sa2search.resultSets['bwc:form'].result.totalCount }} Treffer
- «
- 1
- …
- {{ page }}
- …
- {{ sa2search.resultSets['bwc:department'].pages }}
- »
- {{ sa2search.resultSets['bwc:department'].result.totalCount }} Treffer
- «
- 1
- …
- {{ page }}
- …
- {{ sa2search.resultSets['bwc:employee'].pages }}
- »
- {{ sa2search.resultSets['bwc:employee'].result.totalCount }} Treffer
Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Beschäftigung für qualifizierte Geduldete beantragen
Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
Zuständige Abteilungen
Zuständige Mitarbeitende

