Infektionsschutzbelehrung inklusive Bescheinigung beantragen
Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Stellen Sie Lebensmittel her, behandeln Sie diese oder bringen sie diese in den Verkehr? Sie kommen mit diesen Lebensmitteln direkt oder indirekt (über Bedarfsgegenstände, etwa Teller oder Besteck) in Berührung? Sie möchten in Küchen von Gaststätten, Kantinen und Cafés oder in Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung arbeiten oder tätig werden?

    Dann benötigen Sie eine höchstens 3 Monate alte Bescheinigung vom Gesundheitsamt. Diese belegt die erfolgreiche Teilnahme an einer Belehrung über die Maßnahmen zum Infektionsschutz.

    Ziel der Belehrung ist es, dass Sie Ihre eigenen Symptome von Infektionskrankheiten oder Symptome Ihrer Mitarbeitenden frühzeitig erkennen. Sie sollen außerdem eine Weiterverbreitung sowie Kontamination der Lebensmittel verhindern und einschätzen können, wann Sie Ihre Tätigkeit bei bestimmten Symptomen nicht mehr ausüben dürfen.

    Die Bescheinigung wird entweder vom Gesundheitsamt oder von einer oder einem durch das Gesundheitsamt beauftragten Ärztin oder Arzt ausgestellt. 

    Spezielle Hinweise für Kreis Eifelkreis Bitburg-Prüm

    Die Belehrung kann online unter folgendem Link durchgeführt werden: Infektionsschutzbelehrung inklusive Bescheinigung beantragen.


  • Verfahrensablauf
    Spezielle Hinweise für Kreis Eifelkreis Bitburg-Prüm

    Registrieren Sie sich für das Online-Verfahren mittels Servicekonto.

    Falls Sie die Belehrung für Ihre Ausbildung, ein Praktikum oder für ein Ehrenamt benötigen, ist diese für Sie gebührenfrei. Dazu muss eine Bescheinigung Ihres Arbeitgebers oder Verein/Organisation bei der Anmeldung hochgeladen werden.

    Drei Werktage nach Abschluss der Online-Belehrung ist Ihr Nachweis mit Vorlage Ihres Personalausweises im Gesundheitsamt Bitburg (Nebengebäude F), Trierer Straße 1, 54634 Bitburg während der folgenden Öffnungszeiten abholbereit:

    • Montag bis Freitag von 08:00 bis 11:45 Uhr
    • Dienstag von 14:00 bis 15:45 Uhr
    • Donnerstag von 14:00 bis 17:30 Uhr              

    Hier wird auch die anfallende Gebühr in Höhe von 30,00 € entrichtet.

     

  • Voraussetzungen
    • Sie werden erstmalig gewerblich tätig beziehungsweise beschäftigt beim Herstellen, Behandeln oder Inverkehrbringen von Lebensmitteln, bei der Sie mit diesen in Kontakt kommen.
    • Es bestehen keine Anhaltspunkte, dass bei Ihnen eine infektiöse Erkrankung vorliegt (zum Beispiel Salmonellose, Shigellose).
  • Welche Unterlagen werden benötigt?

    Gegebenenfalls einen entsprechenden Nachweis über die Gebührenbefreiung

  • Welche Gebühren fallen an?
    Spezielle Hinweise für Kreis Eifelkreis Bitburg-Prüm

    Die Gebühr für die Belehrung beträgt 30,00 Euro.

    Falls Sie die Belehrung für Ihre Ausbildung, ein Praktikum oder für ein Ehrenamt benötigen, ist diese für Sie gebührenfrei. Dazu muss eine Bescheinigung Ihres Arbeitgebers, Vereins oder Organisation vorgelegt werden.

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Die Bescheinigung über die durchgeführte Infektionsschutzbelehrung darf bei Aufnahme der Tätigkeit, in der Sie mit Lebensmitteln in Kontakt kommen, nicht älter als 3 Monate sein.

  • Rechtsgrundlage

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an das zuständige Gesundheitsamt.

Zuständige Abteilungen
Zuständige Mitarbeitende