Neuerteilung der Fahrerlaubnis beantragen
Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Wurde Ihnen die Fahrerlaubnis durch ein Gerichtsurteil oder durch die Führerscheinstelle entzogen, können Sie diese erneut beantragen. Dies ist möglich, wenn die gegebenenfalls festgesetzte Sperrfrist abgelaufen ist. Wenn Sie die Fahrerlaubnis beantragen, müssen Sie nachweisen, dass Sie wieder befähigt und geeignet sind, Kraftfahrzeuge zu führen.

    Die Fahrerlaubnis wird für die Mehrheit der Klassen unbefristet erteilt.

    Für folgende Klassen wird die Fahrerlaubnis befristet erteilt:

    • C
    • C1
    • CE
    • C1E
    • D
    • D1
    • DE
    • D1E
  • Welche Unterlagen werden benötigt?
    • gültiger Personalausweis oder Pass, gegebenenfalls mit aktueller Meldebescheinigung
    • aktuelles biometrisches Foto, Größe 45x35 Millimeter, Hochformat, Frontalaufnahme
    • Sehtestbescheinigung, nicht älter als 2 Jahre
    • Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe mit 9 Einheiten

    Für den Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnisklassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE oder D1E zusätzlich:

    • ärztliche Bescheinigung
      • Wenn eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) verlangt wird, ist diese nicht notwendig.
    • augenärztliche Untersuchung

    Für den Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnisklassen D, D1, DE, D1E zusätzlich:

    • Untersuchung besonderer Anforderungen
    • Führungszeugnis für Behörden
    Spezielle Hinweise für Kreis Eifelkreis Bitburg-Prüm

    Fälle, in denen die Behörde ein medizinisch-pychologisches Gutachten fordern muss bzw. kann:

    • bei Entzug wegen wiederholtem oder erheblichen Verstoß gegen verkehrsrechtliche Vorschriften bzw. Strafgesetze
    • bei wiederholtem Entzug
    • bei erstmaligem Entzug wegen einer Trunkenheitsfahrt mit einer Blutalkoholkonzentration von 1,6 o/oo oder einer Atemalkoholkonzentration von 0,8mg/l oder mehr. Zur Aufarbeitung einer evtl. vorliegenden Alkoholproblematik sollte man sich frühzeitig mit einer Selbsthilfegruppe bzw. Beratungsstelle in Verbindung setzen
    • bei wiederholten Zuwiderhandlungen im Straßenverkehr unter Alkoholeinfluss
    • bei Betäubungsmittel-Konsum
  • Welche Gebühren fallen an?

    Vorkasse: Nein
    https://www.gesetze-im-internet.de/stgebo_2011/index.html
    Gesamtkosten für Antrag und Verwaltungsgebühren. Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt). Bei Direktversand des Führerscheins an die Wohnanschrift fällt eine zusätzliche Versandgebühr an.

  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Sie können die Neuerteilung der Fahrerlaubnis frühestens 6 Monate vor Ablauf der Sperrfrist beantragen.

  • Rechtsgrundlage