Abgeschlossenheitsbescheinigung nach dem Wohnungseigentumsgesetz beantragen
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  • Leistungsbeschreibung

    Wenn Sie ein Sondereigentum an einer Wohnung oder an nicht zu Wohnzwecken dienenden Räumen (zum Beispiel Gewerbe) oder an einem Stellplatz begründen, benötigen Sie eine Abgeschlossenheitsbescheinigung. Diese benötigen Sie auch, wenn Sie das Recht, eine bestimmte Wohnung im Gebäude dauerhaft zu bewohnen, geltend machen möchten (Dauerwohnrecht).

    Mit der Abgeschlossenheitsbescheinigung wird nachgewiesen, dass

    • eine Wohnung baulich hinreichend von anderen Wohnungen beziehungsweise Räumen abgeschlossen ist oder
    • nicht zu Wohnzwecken dienende Räume (Teileigentum) von anderen Räumen abgeschlossen sind.

    An Stellplätzen sowie an außerhalb des Gebäudes liegenden Teilen des Grundstücks, wie zum Beispiel Terrassen oder Gartenflächen, kann ebenfalls Sondereigentum begründet werden. Das Sondereigentum muss durch Maßangabe in der Bauzeichnung / im Aufteilungsplan eindeutig bestimmt sein.

    Die Abgeschlossenheitsbescheinigung wird von der zuständigen Baubehörde nach Prüfung Ihrer Unterlagen erteilt.

  • Welche Unterlagen werden benötigt?
    • Antrag auf Erteilung einer Abgeschlossenheitsbescheinigung,
    • Bauzeichnung / Aufteilungsplan (Lageplan, Grundrisse, Schnitte und Ansichten),
      • Im Falle der schriftlichen Antragstellung ist die Bauzeichnung / der Aufteilungsplan in zweifacher Ausfertigung, lesbar und maßstäblich beizufügen und darf das Format DIN A3 nicht übersteigen.
      • Im Falle der elektronischen Antragstellung muss die Bauzeichnung / der Aufteilungsplan als elektronisches Dokument übermittelt werden, das im Format DIN A3 druckbar ist.
      • Die Bauzeichnung / der Aufteilungsplan muss bei bestehenden Gebäuden eine Baubestandszeichnung sein.
    • Eigentumsnachweis (aktueller Grundbuchauszug, gegebenenfalls Kaufvertrag, gegebenenfalls aktueller Handelsregisterauszug),
    • aktueller Auszug aus der amtlichen Liegenschaftskarte
    Spezielle Hinweise für - Kreis Eifelkreis Bitburg-Prüm

    Der Antrag soll enthalten:

    • die genaue Grundstücksbezeichnung mit Angabe von Gemarkungen, Flur und Flurstück auf einem aktuellem Lageplan (Maßstab 1:1000)
    • Grundrisszeichnung
    • Ansichtszeichnung
    • Gebäudeschnitte aller auf dem Flurstück befindlicher Gebäude.
    • Bezeichnung der Wohnungen, der nicht Wohnzwecken dienenden und gewerbsmäßig genutzten Räume sowie die Durchnummerierung aller zu einer Wohnung gehörenden Räume mit arabischen Zahlen in den Plänen
    • Die Planunterlagen sind mindestens in zweifacher Ausfertigung vorzulegen
    • Die Planunterlagen sind maximal in DIN A3 einzureichen
    • Wohnflächenberechnung
    • amtlicher Lageplan mit Eintragung allen auf dem Flurstück befindlichen Gebäuden
  • Welche Fristen muss ich beachten?
    • keine
  • Rechtsgrundlage
  • Anträge / Formulare

An wen muss ich mich wenden?
Spezielle Hinweise für - Kreis Eifelkreis Bitburg-Prüm


VG Arzfeld und Prüm: Robert Ewertz

VG Bitburger Land und Südeifel: Manuel Weis

Stadt Bitburg und VG Speicher: Elena Hüllen


Zuständige Abteilungen
Zuständige Mitarbeitende