- Leistungsbeschreibung
In Brandenburg und Bayern kam es in den vergangenen Monaten zu mehreren Ausbrüchen der Newcastle-Krankheit in kommerziellen Geflügelhaltungen und Kleinsthaltungen. Die Krankheit galt seit 1996 in Deutschland als getilgte Tierseuche.
Was ist Newcastle Disease?
Die Newcastle Disease (Newcastle-Krankheit) ist eine hochansteckende Viruskrankheit der Kategorie A, D und E gemäß der Verordnung (EU) 2016/429. Betroffen sind vor allem Hühner und Puten, aber auch andere Vogelarten (z.B. Enten, Gänse, Strauße oder Tauben) sind empfänglich, können das Virus in sich tragen, verbreiten und unter Umständen auch selbst erkranken.
Für Verbraucherinnen und Verbraucher ist die Newcastle-Krankheit nicht gefährlich.
Die Newcastle-Krankheit richtet nicht nur bei den erkrankten Tieren großen Schaden an, sondern führt auch zu schweren wirtschaftlichen Folgen für Tierhalter und ganze Regionen. Betroffene Tierbestände müssen sofort getötet und großräumige Sperren um den Seuchenherd errichtet werden. Aufgrund von Handelsbeschränkungen kommt es zu schwerwiegenden Problemen im Absatz von Tieren und ihren Produkten auf dem Markt.
Wie erkennt man die Newcastle-Krankheit?
Die Newcastle-Krankheit ist hochansteckend. Die Zeit von der Infektion bis zum Auftreten der ersten Krankheitsanzeichen beträgt ca. drei bis sechs Tage. Eine eindeutige Diagnose der Newcastle Disease kann nur labordiagnostisch erfolgen. Besonders auffällige erste Anzeichen für eine Erkrankung sind:
- drastischer Rückgang der Legeleistung
- dünnschalige bis schalenlose Eier
- wässriges Eiklar
- dünnflüssiger, grünlichgelber Kot, der z.T. mit Blut durchmischt ist
Bei leicht verzögertem Verlauf überwiegen folgende Symptome:
- hochgradige Apathie
- gänzliches Verweigern von Futter- und Wasseraufnahme
- Atemnot
- geschwollene Augenlider
- bläulich verfärbte Kämme
Tiere, die diese erste Krankheitsphase überlebt haben, fallen später durch Lähmungen der Bein- und Flügelmuskulatur sowie Halsverdrehen auf.
Wie wird die Newcastle-Krankheit übertragen?
- Direkt über die Tiere: infizierte Vögel scheiden das Virus über die Luftwege sowie über Sekrete und Exkrete aus. Durch den direkten Kontakt von Tier zu Tier im Stall oder auf dem Transport (auch von geschlachteten Tieren, Bruteiern oder Eintagsküken) breitet sich das Virus sehr schnell aus.
- Indirekt: über Fahrzeuge, Mist, Futter oder Transportkisten kann der Seuchenerreger übertragen bzw. verschleppt werden. Der Mensch ist ein bedeutsamer Überträger der Seuche: über nicht gereinigte und desinfizierte Kleider, Schuhe oder Hände kann er die Krankheit weiterverbreiten. Wildvögel, Ratten, Mäuse und Insekten stellen ebenfalls große Risiken dar, ganz besonders in der Freilandhaltung. Der als Dünger auf die Felder aufgebrachte Geflügelkot ist eine zusätzliche große Gefahr.
Die Geflügelhalter werden daher um Achtsamkeit gebeten:
Impfpflicht
In Deutschland ist die Impfung gegen die Newcastle-Krankheit in Hühner- und Putenbeständen auch für Kleinst- und Hobbyhalter vorgeschrieben. Die Pflichtimpfung sollte in allen Hühner- und Putenbeständen geprüft und gegebenenfalls aufgefrischt werden.
Bestehende Biosicherheitsmaßnahmen kritisch prüfen
Zur Senkung des Risikos eines Viruseintrags sollte besonderes Augenmerk auf die Kontrolle von Personen- und Fahrzeugverkehr, die Reinigung und Desinfektion von Gerätschaften sowie auf die Vermeidung unnötiger Kontakte zwischen verschiedenen Beständen gelegt werden. Auch der Austausch von Gegenständen kann ein Eintragsrisiko darstellen.
Erhöhte Aufmerksamkeit in den Betrieben
Treten auch in geimpften Beständen unklare Todesfälle oder Leistungseinbrüche auf, sollte frühzeitig eine Laboruntersuchung auf die Newcastle-Krankheit veranlasst werden. Eine rasche Diagnose ist entscheidend, um mögliche Ausbrüche schnell einzudämmen.
Weitergehende Informationen sowie die Einschätzung der derzeitigen Gefährdungslage finden Sie auf der Seite des Friedrich-Löffler Institutes sowie des Landesuntersuchungsamtes.
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