Ausweispflicht befreien

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an Ihre zuständige Personalausweisbehörde im Bürgeramt. Zuständig ist die kommunale Verwaltungsbehörde ihrer Stadt, Verbandsgemeinde oder verbandsfreien Gemeinde.

Zuständige Abteilungen
Zuständige Mitarbeitende