- Leistungsbeschreibung
Wenn Sie eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen, müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden. Als Nebenwohnung wird jede weitere Wohnung bezeichnet, die nicht vorwiegend genutzt wird.
- Voraussetzungen
Sie haben mehrere Wohnungen im Inland.
Ihr Hauptwohnsitz ist anderorts gemeldet.
Hinweis: In Zweifelsfällen ist die vorwiegend benutzte Wohnung dort, wo Ihr Schwerpunkt Ihrer Lebensbeziehungen liegt.
- Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personaldokument (z. B. Personalausweis oder Reisepass als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben)
- Wohnungsgeberbestätigung welche Sie vom Wohnungsgeber erhalten.
- Welche Fristen muss ich beachten?
Sie müssen sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug anmelden.
- Rechtsgrundlage
- Anträge / FormulareSpezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Alzey-Land
Nachfolgend finden Sie das entsprechende Formular der Verbandsgemeindeverwaltung Alzey-Land zur weiteren Verwendung.
- Formular Wohnungsgeberbestätigung ausfüllbare Felder
Formular Wohnungsgeberbestätigung ausfüllbare Felder
- Wohnungsgeberbestaetigung.pdf
- Formular Wohnungsgeberbestätigung ausfüllbare Felder
- Was sollte ich noch wissen?
Einige Städte erheben eine Zweitwohnungsteuer.
- Kurztext
Nebenwohnungen unterliegen ebenso, wie der Hauptwohnsitz, der Meldepflicht. Aus diesem Grund müssen Sie diese anmelden.
- UrheberWeiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
- Nebenwohnung anmelden in Rheinland-Pfalz
Anzeige der Leistung im Ursprungsportal
- Nebenwohnung anmelden in Rheinland-Pfalz
- Typisierung2/3
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Wohnort - Anmeldung als Nebenwohnsitz
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An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an die Meldebehörde Ihrer Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung. Diese ist heute meist im Bürgerbüro bzw. Bürgeramt eingegliedert.
Zuständige Abteilungen

