- Leistungsbeschreibung
Wenn Sie eine Wohnung beziehen, die Sie nicht vorwiegend nutzen, müssen Sie diese als Nebenwohnung anmelden.
Als Nebenwohnung wird jede weitere Wohnung bezeichnet, die nicht vorwiegend genutzt wird.
- Voraussetzungen
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen anzumelden sind, in deren Wohnung sie einziehen.
Sie haben mehrere Wohnungen im Inland.
Ihr Hauptwohnsitz ist anderorts gemeldet.
Hinweis: In Zweifelsfällen ist die vorwiegend benutzte Wohnung dort, wo Ihr Schwerpunkt Ihrer Lebensbeziehungen liegt.
- Welche Unterlagen werden benötigt?
Bestätigung des Wohnungsgebers
Personaldokument (zum Beispiel Personalausweis oder Reisepass als Identitätsnachweis und zur Änderung der Wohnungsangaben)
- Welche Fristen muss ich beachten?
Sie haben sich innerhalb von zwei Wochen nach Einzug anzumelden.
Frist: 2 Wochen
- Rechtsgrundlage
- Anträge / FormulareSpezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Alzey-Land
Nachfolgend finden Sie das entsprechende Formular der Verbandsgemeindeverwaltung Alzey-Land zur weiteren Verwendung.
- Formular Wohnungsgeberbestätigung ausfüllbare Felder
Formular Wohnungsgeberbestätigung ausfüllbare Felder
- Wohnungsgeberbestaetigung.pdf
- Formular Wohnungsgeberbestätigung ausfüllbare Felder
- Was sollte ich noch wissen?
Einige Städte erheben eine Zweitwohnungsteuer.
- UrheberWeiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal
- Nebenwohnung anmelden in Rheinland-Pfalz
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- Wohnort - Anmeldung als Nebenwohnsitz
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- Nebenwohnung anmelden in Rheinland-Pfalz
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Wohnort - Anmeldung als Nebenwohnsitz
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An wen muss ich mich wenden?
Bitte wenden Sie sich an Ihre zuständige Meldebehörde im Bürgeramt.
Zuständige Abteilungen

